Fahrschule Scheele
Hessen
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Hessen
Sonderfahrten:                 

Von Seiten des Gesetzgebers sind besondere Ausbildungs- fahrten vorgeschrieben, welche sinnvollerweise erst zum Ende der praktischen Ausbildung gefahren werden dürfen.
Dabei handelt es sich um Fahrten die der Fahrschüler absolvieren muss - mit dem Ziel - einen Einblick und erste Erfahrungen in drei problematische Bereiche zu bekommen, die erfahrungsgemäß für Fahranfänger sehr komplex und somit schwer zu bewältigen sind:

  • Überland fahren
  • Fahren auf der Autobahn
  • Fahren bei Dunkelheit

Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann man nicht voraussagen. Sie wird von vielen Umständen bestimmt.

Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit, aber auch das Lebensalter hat einen erheblichen Einfluss.

A1,
A,
B
A1 auf A
(leistungsbeschränkt)

auf A
(leistungsbeschränkt) *

B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
1 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
5 3 3
2 Schulung auf Autobahnen
(davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
4 2 1
3 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
3 1 1
* vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnisverordnung

Die Übungsstunden richten sich nach

den vorgegebenen Lehrplänen gem. Fahrschülerausbildungsordnung und der Ausbildungsdiagrammkarte.


       


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