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Sonderfahrten:

Von Seiten des Gesetzgebers sind besondere Ausbildungs- fahrten vorgeschrieben,
welche sinnvollerweise erst zum Ende der praktischen Ausbildung gefahren werden
dürfen.
Dabei handelt es sich um Fahrten die der Fahrschüler absolvieren
muss - mit dem Ziel - einen Einblick und erste Erfahrungen in drei problematische
Bereiche zu bekommen, die erfahrungsgemäß für Fahranfänger sehr
komplex und somit schwer zu bewältigen sind:
- Überland fahren
- Fahren auf der Autobahn
- Fahren bei Dunkelheit
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Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann man nicht voraussagen. Sie wird von vielen Umständen bestimmt.
Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit, aber auch das Lebensalter hat einen erheblichen Einfluss.
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A1, A, B
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A1 auf A
(leistungsbeschränkt)
auf A
(leistungsbeschränkt) *
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B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
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| 1 |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
5 |
3 |
3 |
| 2 |
Schulung auf Autobahnen
(davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
4 |
2 |
1 |
| 3 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) |
3 |
1 |
1 |
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* vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnisverordnung
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Die Übungsstunden richten sich nach
den vorgegebenen Lehrplänen gem. Fahrschülerausbildungsordnung
und der Ausbildungsdiagrammkarte.
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